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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und Websonic. Zur besseren Lesbarkeit verzichtet Websonic in diesem Dokument und allen weiteren Vertragsdokumenten mit dem Kunden auf männlich-weibliche Doppelformen.

1.      Anwendungsbereich und Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden «AGB») regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen zwischen dem Kunden (im Folgenden «Sie» oder «Kunde(n)») und der einfachen Gesellschaft Websonic – Reibenschuh & Yavuz (im Folgenden «wir», «Websonic» oder «Dienstleister»). Die AGB sind integraler Bestandteil sämtlicher Absprachen, Offerten, Angebote und Verträge zwischen dem Kunden und Websonic. Websonic erbringt Dienstleistungen im Bereich Beratung, Konzeption, Design sowie der technischen Umsetzung von Websites inklusive Support und bietet in Kooperation mit Dritten Lösungen für solche Websites an (im Folgenden «Leistungen»).

2.      Offerte und Vertragsabschluss

Die Offerterstellung der Websonic einschliesslich offerierter Demonstrationen erfolgt unentgeltlich, sofern in der Offerte nichts anderes vermerkt ist. Soweit in der Offerte nichts Abweichendes festgelegt wird, bleibt Websonic während 10 Tagen ab Ausstellungsdatum der Offerte an diese gebunden. Die Mehrwertsteuer wird wegbedungen. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterzeichnung eines separaten Vertrages oder durch die schriftliche, mündliche oder elektronische Annahme der Offerte.

3.      Ausführung und Abnahme

Die Angabe von Ausführungszeiten und -terminen sind für Websonic unverbindlich. Eine Ausführung beginnt frühestens mit der Auftragsbestätigung der Websonic, nie jedoch vor Klärung aller für die Leistungserbringung erforderlichen Einzelheiten. Wird kein spezieller Ausführungs- oder Liefertermin ausdrücklich schriftlich fest vereinbart, führt Websonic nach Absprache mit dem Kunden, unter Berücksichtigung zumutbarer Ausführung- und Lieferzeiten, aus. Betriebsstörungen, insbesondere Nichtbelieferung bzw. verzögerte Auslieferung durch Vertragspartner der Websonic und Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Websonic unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Kunden zur Verlängerung der allenfalls vereinbarten Leistungsfristen und/oder Aufhebung der Leistungsverpflichtung. Die Übergabe der Leistungserbringung durch Websonic erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Beanstandungen betreffend Leistungsausführung sind innert 10 Werktagen nach Übergabe schriftlich bei Websonic geltend zu machen, andernfalls gilt die Leistungsausführung als akzeptiert.

4.      Beizug Dritter

Der Dienstleister darf für die Erbringung seiner Leistungen Dritte (z. B. Subunternehmer) beiziehen. Er bleibt für die vertragsgemässe Leistungserbringung durch die beigezogenen Dritten verantwortlich. Websonic überbindet beigezogenen Dritten die Pflichten aus den Ziffern 14 (Datenschutz) und 15 (Geheimhaltung).

5.      Vergütung

Die Vergütung der Leistungen der Websonic wird im jeweiligen Vertrag oder nach der für die Leistung effektiv aufgewendete Zeit des Dienstleisters und dessen Stundenansätze bestimmt. Ausgewiesene Spesen und Nebenkosten der Websonic werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Falls Websonic die Leistungen aufgrund von Vorkommnissen, die ausserhalb des Einflussbereiches von Websonic liegen, nicht wie ursprünglich vereinbart, erbringen kann, so behält sich Websonic vor, eine Entschädigung gemäss eigenen Konditionen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch für Handlungen und Unterlassungen des Kunden, die sich dem Einflussbereich von Websonic entziehen. Falls der Kunde Websonic mit weiteren, über die vertraglich abgemachten Leistungen hinausgehenden Aufträgen betraut, so werden diese separat abgerechnet. Steuern und Abgaben, die auf Abschluss oder Erfüllung dieses Vertrages erhoben werden, bzw. deren Erhöhung, gehen zu Lasten des Kunden.

6.      Zahlungsbedingungen und Rechnungsstellung

Der Dienstleister erbringt die Leistungen
 

  • Zu Festpreisen; oder

  • Nach Aufwand
     

Websonic ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Vorauszahlung oder anderweitige Sicherheitsleistungen zu verlangen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Preises bleiben Auslieferungen von Leistungen Eigentum der Websonic und dürfen weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Eine Übergabe des Eigentums findet üblicherweise nicht statt, wenn die angebotene Leistung die Erstellung einer webbasierten Lösung darstellt und der Betrieb bei der Websonic verbleibt. Sämtliche Preise in allen Offerten, Verträgen und Rechnungen zwischen dem Kunden und der Websonic verstehen sich in netto, ohne Skontoabzug in Schweizer Franken (CHF). Rechnungen der Websonic für Leistungen aus sämtlichen Vertragsbeziehungen sind innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung netto ohne Skontoabzug zu bezahlen. Nichteinhaltung des Zahlungstermins löst ohne ausdrückliche Mahnung Zahlungsverzug aus und berechtigt Websonic auf Anspruch eines Verzugszinses in gesetzlicher Höhe sowie Ersatz aller Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten sowie des weiteren Schadens. Kommt der Kunde in Verzug, so ist Websonic berechtigt, allfällig für den Kunden eingegangene Verträge (zum Beispiel Hosting) fristlos zu kündigen. Die bis zur Vertragsauflösung erbrachten Leistungen sind zu entschädigen.

7.      Pflichten des Dienstleisters

Der Dienstleister verpflichtet sich zur sorgfältigen Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen und zur Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften. Der Dienstleister gewährleistet die vertrauliche Behandlung aller Informationen und Daten wie unter Ziffer 14 (Datenschutz) und 15 (Geheimhaltung) aufgeführt.

8.      Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, dem Dienstleister alle für die Durchführung der Dienstleistung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Der Kunde gewährleistet die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen und Unterlagen. Der Kunden verpflichtet sich, seine Daten und Informationen vor Versenden oder Hochladen auf schädliche Inhalte (z.B. Viren, Trojaner und andere schädliche Dateien) zu überprüfen und diese vor dem Versenden oder Hochladen schadlos zu machen bzw. schadlose Dokumente zu versenden oder hochzuladen. Der Kunde ist verpflichtet, Rechnungen und allfällige Gebühren fristgerecht zu bezahlen.

9.      Gewährleistung

Der Dienstleister gewährleistet, dass seine Leistungen die vereinbarten Eigenschaften aufweisen sowie diejenigen Eigenschaften, welche der Kunde auch ohne besondere Vereinbarung voraussetzen durfte. Die Gewährleistung des Dienstleisters für die an den Kunden endgültig ausgelieferten Leistungen (z.B. Übergabe der Website in das Eigentum des Kunden) erlischt nach endgültiger Übergabe. Der Kunde ist verpflichtet, die ausgelieferte Leistung sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel der Websonic innert 10 Werktagen mitzuteilen. Bei verspäteter Mängelrüge verwirken sämtliche Mängelrechte. Bei der Mängelrüge kann der Kunde ausschliesslich eine unentgeltliche Nachbesserung verlangen. Die Websonic behebt den Mangel innerhalb angemessener Frist und trägt alle daraus entstehenden Kosten. Die Gewährleistung entfällt insoweit, als den Kunden ein Verschulden trifft. Ein gewährleistungspflichtiger Programmfehler liegt in jedem Fall nur unter den folgenden Voraussetzungen vor:
 

  • der Fehler ist dokumentiert und reproduzierbar

 

  • und der Fehler bewirkt beim bestimmungsgemässen Gebrauch auf dem bezeichneten Computersystem und unter den in der Anleitung definierten Einsatz- und Betriebsbedingungen eine Abweichung in Funktionen und Leistungen, welche die Anwendung für den bestimmungsgemässen Gebrauch aufheben oder erheblich mindern.
     

Im Übrigen wird jegliche weitergehende Gewährleistungspflicht von der Websonic vollumfänglich wegbedungen.

10.   Support

Die Leistungen des Supports umfassen die Beantwortung von Fragen betreffend ausgelieferte Produkte und erbrachten Dienstleistungen seitens Websonic, Unterstützung bei Verwendung von Websites und Korrekturen von Fehlern, welche auf gewährleistungspflichtige Programmfehler des Dienstleisters zurückzuführen sind. Nicht als Supportdienstleistung gelten funktionelle Erweiterungen der Software sowie die Behebung von Defekten, die durch Fehlmanipulationen, externe Einflüsse, Einwirkungen von einer nicht von der Websonic gelieferten Einrichtung oder unsachgemässer Behandlung entstanden sind. Diese Dienstleistungen werden separat in Rechnung gestellt. Die Websonic kann auf Verlangen und gegen separate Vergütung gemäss eigenen Konditionen auch Störungen beheben, welche auf Umstände zurückzuführen sind, für die der Kunde oder Dritte einzustehen haben und sofern diese unter Berücksichtigung der technischen Voraussetzungen durchführbar sind. Die genannten Supportleistungen erfolgen ausschliesslich zu Geschäftszeiten.

11.      Reaktions- und Interventionszeit

Während den vertraglich definierten Zeiten nimmt die Websonic Störungsmeldungen entgegen und erbringt die vereinbarten Leistungen. Der Dienstleister beginnt mit den im Vertrag vereinbarten Leistungen so rasch als möglich, spätestens aber innert vereinbarter Frist. Als Interventionszeit gilt die Zeit zwischen dem Anruf oder E-Mail-Nachricht des Kunden an den Support der Websonic und dem Erstkontakt seitens Websonic.

12.      Nutzungsberechtigung der Datenübermittlung

Kunden verpflichten sich, die von Websonic zur Verfügung gestellten Kontaktservices unter Berücksichtigung geltender gesetzlicher Bestimmungen zu nutzen. Es ist ihnen insbesondere verboten (keine vollständige Aufzählung):
 

  • Dienste und Services von Websonic in Anspruch zu nehmen, um deren Verfügbarkeit, Leistungsfähigkeit oder Funktionalität zu analysieren oder Leistungsvergleiche anzustellen oder zur Produktentwicklung ähnlicher Ideen, Merkmale, Funktionen oder grafischen Darstellungen der Produkte zu verwenden;

 

  • Dienste und Services von Websonic missbräuchlich als private oder geschäftliche Dateiablage zu nutzen und für die Dienstleistungserbringung nicht-relevante Dateien zu speichern;

 

  • Dienste und Services von Websonic wiederzugeben, als Lizenz oder Unterlizenz zu verkaufen, zu übertragen, abzutreten, zu vertreiben oder anderweitig gewerblich zu beanspruchen oder Dritten oder Unbefugten zugänglich zu machen;

 

  • Schädliche Dateien und Programme zu übermitteln;

 

  • Inhalte und Daten rechts- oder sittenwidrigen Inhalts zu übermitteln oder auf solche Informationen hinweisen. Dies umfasst insbesondere solche Inhalte und Daten, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstössig bzw. pornografisch sind, die Eigenschaft besitzen, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von Websonic schädigen.
     

13.      Immaterialgüterrechte

Der Dienstleister wird für die Erbringung der Leistungen Konzepte, Methoden, Modelle, Software, Systeme, Daten, Designs, Hilfsmittel, Werkzeuge und Know-how («Vorbestehende Immaterialgüterrechte») benutzen, die im alleinigen Eigentum der Websonic sind, oder an denen Websonic eine Lizenz hat. Diese vorbestehenden Immaterialgüterrechte sowie alle während der Erbringung der Leistung entwickelten Kenntnisse oder aufgetretenen Verbesserungen stehen ungeachtet der für den Kunden erbrachten Leistungen einzig und allein der Websonic zu. Mit der Vergütung der Leistungen erwirbt der Kunde eine unbeschränkte, nicht ausschliessliche Lizenz an den Leistungen und darf die vorbestehenden Immaterialgüterrechte benutzen, soweit dies für die Nutzung der Leistungen notwendig ist. Die geltenden Bestimmungen gemäss Ziffer 12 (Nutzungsberechtigung der Datenübermittlung) sind dabei zu beachten.

14.      Datenschutz

Websonic versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) und der einschlägigen Rechtsnormen zu beachten. Die anlässlich der Vertragserstellung und Leistungserbringung erhobenen Kundendaten werden lediglich für interne Bearbeitungs- und Marktforschungszwecke genutzt. Eine Weitergabe an Dritte, wie zum Beispiel Partnerunternehmen erfolgt nur soweit zur ordnungsgemässen Leistungserbringung erforderlich. Dies umfasst auch die Übertragung und die Speicherung solcher Daten im Ausland. Der Kunde erklärt sich durch den Vertragsabschluss mit dieser Nutzung seiner Daten einverstanden. Websonic ist ebenfalls berechtigt, die Informationen des Kunden und dessen Daten in dafür vorgesehenen Kundenverwaltungsprogrammen (sogenannte «Customer-Relationship-Management», kurz «CRM») zu bearbeiten und zu speichern. Da sich die Server dieser Programme auch im Ausland befinden können, umfasst diese Berechtigung ebenso die Übertragung und Speicherung solcher Daten im Ausland. Der Kunde erklärt sich durch den Vertragsabschluss mit der allfälligen Übertragung und Speicherung seiner Daten im Ausland einverstanden. Es ist zu beachten, dass der Kunde dafür Sorge zu tragen hat, dass die Zugangsdaten vor dem Zugriff unbefugter Personen geschützt sind. Informationen, die aufgrund einer Datenerhebung, eines Vertragsabschlusses, eines Supportauftrages, einer Datenkorrektur oder einer Mandantenanpassung für Websonic zugänglich werden, werden vertraulich behandelt und nur der mit dem Auftrag betrauten Organisation zugänglich gemacht. Alle Mitarbeitenden die im Zusammenhang mit ihrer vertraglichen Tätigkeit für Websonic Kenntnisse über Kundendaten erhalten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln und weder an Dritte weiterzugeben noch diese darüber in Kenntnis zu setzen.

15.      Geheimhaltung

Die Vertragsparteien behandeln alle Tatsachen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Im Zweifelsfall sind Tatsachen und Informationen vertraulich zu behandeln. Die Parteien verpflichten sich, alle wirtschaftlich zumutbaren sowie technisch und organisatorisch möglichen Vorkehrungen zu treffen, damit vertrauliche Tatsachen und Informationen gegen den Zugang und die Kenntnisnahme durch Unbefugte wirksam geschützt sind. Diese Geheimhaltungspflicht beginnt schon vor Vertragsabschluss und überdauert die Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, soweit eine Verpflichtung zur Offenlegung der vertraulichen Informationen durch eine vollstreckbare behördliche oder richterliche Anordnung oder zwingendes Gesetz besteht. Die jeweils andere Partei ist, sofern rechtlich zulässig, vorgängig zu informieren. Websonic ist berechtigt, den Namen des Kunden inklusive Nennung der durch Websonic erbrachten Leistungen öffentlich als Referenz zu verwenden.

16.      Haftung

Verletzen beigezogene Dritte oder Vertragspartner der Websonic die vorstehende Datenschutz- und Geheimhaltungspflicht, so lehnt Websonic jegliche Haftung ab. Dies betrifft auch die Haftung für jede Art von indirektem Schaden.

 

Der Dienstleister haftet insbesondere nicht (keine vollständige Aufzählung):
 

  • für Schäden, die durch Unterbrechung des Betriebs oder Ausfälle der Internetverbindung entstehen könnten;
     

  • für allfällige Störungen in externen Drittsystemen oder in dritten Rechenzentren, die Website resp. die Datenbank des Dienstleisters nutzt bzw. zu denen er eine Verbindung aufbaut;
     

  • für etwaige Daten- und/oder Informationsverluste;
     

  • für Schäden, die durch Softwareschäden, Hackerangriffe, Viren oder durch sonstige über das Internet verursachte Probleme bedingt sind;
     

  • für entgangenen Gewinn sowie Vermögens- und Folgeschäden, die aus der Verwendung der Website des Dienstleisters oder anderen Programmen, an denen Websonic eine Lizenz hat, entstehen können;
     

  • für Schäden, die aufgrund der Beantwortung nicht ernst gemeinter oder missbräuchlicher Anfragen entstehen;
     

  • für Schäden, die dem Benutzer durch Missbrauch oder Verlust der ihm zugeteilten Zugangsdaten bzw. allfälliger vom Benutzer veranlassten Änderungen der Zugangsdaten entstehen.
     

Im Weiteren wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen jegliche Haftung wegbedungen.

17.      Abtretung, Übertragung und Verpfändung

Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie der Vertrag als Ganzes dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Websonic weder ganz noch teilweise an Dritte abgetreten, übertragen oder verpfändet werden.

18.      Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wir behalten uns ausdrücklich vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern und ohne Ankündigung in Kraft zu setzen. Im Widerspruchsfall kann der Kunde die Geschäftsbeziehung mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigungs- oder Rückzugsfristen gemäss besonderen Bedingungen oder Vereinbarungen bleiben vorbehalten.

19.      Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

20.   Gerichtsstand und anwendbares Recht

Die vorliegenden AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGB geschlossen werden, unterliegen Schweizerischem Recht unter Ausschluss aller kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Der Gerichtsstand ist am Sitz des Dienstleisters (Kanton Zürich).

Stand: 26. August 2023

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